Hebamme Gerlinde Skupin

Hebammen können von Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende der Stillzeit mit umfassendem Rat und ganzheitlicher Betreuung die Frauen unterstützen. Der Anspruch jeder Frau auf die Betreuung durch eine Hebamme während Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit ist gesetzlich geregelt. Die Kosten übernehmen die Krankenkassen gemäß der Gebührenverordnung für Hebammen. Inzwischen beteiligen sich immer mehr Krankenkassen auch an der Rufbereitschaftspauschale.

Ausgenommen sind hierbei die Kosten für den Geburtsvorbereitungskurs des Partners und eine Betriebskostenpauschale bei einer geplanten Geburtshaus- oder Praxisgeburt bzw. die Rufbereitschaftspauschale bei einer geplanten Beleg- oder Hausgeburt. Der Betrag ist im Einzelnen mit der Hebamme zu klären, niemandem sollte aus finanziellen Gründen eine außerklinische Geburt versagt bleiben.

Frauen, die privat versichert sind, wird empfohlen, die Kostenübernahme vorab mit der Versicherung abzuklären. Je früher die Frauen Kontakt mit der Hebamme aufnehmen, umso größer ist meist das Vertrauensverhältnis, das während der Schwangerschaft entsteht. Besonders bei einer geplanten Hausgeburt ist dies sehr wichtig.